Thema Jugendschutz und Internet. Eine unendliche Geschichte.
Heute, am 24.02.2010 trifft sich die Rundfunkkommission der Bundesländer zur Diskussion des nächsten und vorerst endgültigen Entwurfs des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Am folgenden Tag wird er in Berlin den Regierungschefs der Länder zur Verabschiedung vorgelegt.
Die Neufassung des Staatsvertrags verpflichtet unter anderem Anbieter im Internet dazu, ihre Inhalte mit einer Altersklassifikation zu versehen. Ist das Angebot nur für Jugendliche ab 16 Jahren geeignet, so muss sich ihre "Ausstrahlung" auf "Sendezeiten" zwischen 22:00 und 6:00 Uhr beschränken.
Blog-Betreiber, Zeitungsverlage, Vereine oder Privatpersonen sollen dem Entwurf nach nicht von diesen Regelungen ausgenommen sein. Für diese Anbieter entsteht so ein erhebliches Haftungs- und Abmahnrisiko, vor dem viele zurückschrecken werden. Falls die altersgerechte Sperrung von Inhalten nicht umgesetzt wird, können auch die Internetzugangsanbieter zur Sperrung der entsprechenden Internetseiten gezwungen werden.
Von ausländischen Anbietern dürften sich nur einige wenige große auf die geplanten deutschen Regelungen einlassen. Alle übrigen wären künftig im deutschen Internet nur nach 22 Uhr erreichbar.